Verkauf nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h.
bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition:
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis
bei nicht erlaubnisspflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition, sowie sonstigen Waffen:
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18.Lebensjahr
bei verbotenen Waffen:
Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung (BKA)