Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Preise: Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

  2. Zahlungsbedingungen: Ware, welche zur Ansicht überlassen wurde, ist innerhalb von zehn Tagen nach Übergabe/Erhalt zurückzusenden. Ist nach Ablauf von zwei Wochen die Ware nicht beim Lieferanten/Verkäufer eingegangen, kann dieser den vollen Kaufpreis geltend machen. Ware, welche über Internet, Fax, Telefon bestellt wurde, wird grundsätzlich per Vorauskasse oder per Nachnahme geliefert. Abweichende Zahlungsbedingungen, wie z.B. Lieferung auf Rechnung sind separat auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Banküberweisungen und Scheckzahlungen, gilt die erfolgte Gutschrift als Zahlungseingang. Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

  3. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten/ Verkäufer s. An allen den vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher des Lieferanten mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

  4. Lieferungen: Die Sendungen sind generell bis 500 € versichert. Auf Wunsch und gegen Mehrpreis ist eine höhere Transportversicherung möglich. Wenn der Käufer den Versand als unversichertes Päckchen, Brief o.ä. wünscht, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers / Bestellers.

  5. Lieferzeit: Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird.

  6. Lieferverzug: Bei Lieferverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann nicht verlangt werden.

  7. Annahmeverzug: Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten/Verkäufer die Rechte aus §§ 326 BGB zu. Statt dessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant/Verkäufer berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

  8. Garantie: Bei Gebrauchtwaren (Waffen, Optik und Zubehör) gewähren wir 2 Jahre Garantie. Wir behalten uns im Garantiefall das Recht auf Rücknahme /Wandelung vor, sofern eine Reparatur unrentabel oder unmöglich ist. Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Handhabung und historische Sammlerwaffen sind von der Garantie ausgeschlossen.

  9. Rückgaberecht: Bei allen auf dem Versandweg bezogenen Waren haben Sie ein Rückgaberecht innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen. Sonderanfertigungen / -bestellungen oder auf Kundenwunsch geänderte Waren sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Nimmt der Käufer die vom Rückgaberecht ausgeschlossenen Waren nicht ab, so hat er 20% als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Verkäufer / Lieferanten bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen. Das vom Kunden bezahlte Porto wird bei Rücknahme der Ware nicht zurückerstattet.

  10. Vom Auftraggeber beschafftes Material: Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

  11. Erwerbsberechtigungen: Waffen und Munition werden nur gegen Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung verkauft.

  12. Mündliche Abmachungen: Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundungsprozesse ist der Sitz des Lieferanten/Verkäufers.

  14. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Hinweis: Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundeswaffengesetzes der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundeswaffengesetz zu beachten

Waffen-Bellmann, Sitz: Lachwald, 66793 Saarwellingen